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Angebot für Grenzgänger
Grenzgänger von oder nach der Schweiz
Als Grenzgänger gelten Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbende, welche ihre Berufstätigkeit in einem andern Land als dem Wohnland ausüben, jedoch mindestens einmal wöchentlich dorthin
zurückkehren. Während der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten der bilateralen Abkommen gilt jedoch eine Übergangslösung. In dieser Zeit gelten nur Personen als Grenzgänger, die innerhalb einer definierten Zone der Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich entlang der Grenze wohnen.

Grundsätzlich müssen sich Grenzgänger in dem Land versichern, in welchem sie ihre Berufstätigkeit ausüben. Für Grenzgänger, welche in einem an die Schweiz angrenzenden Ländern Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich wohnen und in der Schweiz arbeiten gilt das Wahlrecht. Sie können einmalig und abschliessend wählen, ob sie sich im Wohnstaat oder am Arbeitsort versichern lassen möchten. Nach Ablauf der 5-jährigen Übergangsfrist gelten diese Bestimmungen auch für Finnen und Portugiesen, die in der Schweiz arbeiten. Grenzgänger, welche in der Schweiz wohnen und in einem an die Schweiz angrenzenden Land arbeiten, geniessen kein Wahlrecht. Die im EU-Raum wohnenden und in der Schweiz arbeitenden Personen (und umgekehrt) dürfen sich bei einer Krankheit in ihrem Wohnland oder in dem Land, in dem sie ihre Berufstätigkeit ausüben behandeln lassen. Versichert sind jeweils jene Leistungen, welche in der Krankenversicherung des Behandlungslandes vorgesehen sind. Die Kosten von medizinischen Behandlungen in dem Land, in welchem der Grenzgänger versichert ist, werden direkt dem entsprechenden Versicherer in Rechnung gestellt.

Angebot der Groupe Mutuel für Grenzgänger
icon Groupe Mutuel Praemien

Angebot der KPT Grenzgänger
Die KPT/CPT bietet für Grenzgänger im Zusatzversicherungsbereich (VVG) alle ihre Angebote bis zum 70. Altersjahr an. Speziell sind die drei Produkte "Spitalkostenversicherung, Krankenpflege-Plus und Natura" gemäss Kollektivvertrag Angestellte Schweiz zu empfehlen.

Angebot der Sanitas für Grenzgänger
icon weitere Informationen

Weitere interessante Informationen zur Grenzgängerthematik bei Krankenversicherungen finden Sie unter folgendem Link: http://www.kranken-versicherung.ch
 


   
 
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