Startseite Startseite
 Mitglieder-Login | Links | Sitemap | Suchen | Medien | Facebook
 deutsch | français | english

Startseite
 
Arbeitszeugnis
Wer in einem Arbeitsverhältnis angestellt ist, hat jederzeit ein Recht auf ein Zeugnis. Das Zeugnis muss Aussagen enthalten über Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers. Ein Zeugnis muss wohlwollend, d.h. in einer objektiven und fairen Weise formuliert sein.


In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, auf welche Punkte Sie achten sollten und wie Sie bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten vorgehen können.

Wozu braucht man ein Arbeitszeugnis?
Das Arbeitszeugnis dient dem Arbeitgeber als erstes Auswahlkriterium und ist bis zur persönlichen Vorstellung ein wichtiges Informationsmittel. Es ist deshalb im Interesse der Arbeitnehmenden, ein korrektes Zeugnis zu erhalten.
> weitere Infos

Wer muss das Zeugnis ausstellen?
Der konkrete Aussteller muss mit dem Arbeitsumfeld des Arbeitnehmenden vertraut sein. Zudem kann der Arbeitnehmende nicht verpflichtet werden, das Zeugnis selber zu erstellen.
> weitere Infos

Was sagt der Inhalt eines Arbeitszeugnisses aus?
Bei der Interpretation eines Zeugnisses kann man sich nicht einfach auf den gesunden Menschenverstand verlassen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie besonders achten sollten.
> weitere Infos

 


   
 
     Angestellte Schweiz | Rigiplatz 1 | Postfach | 8033 Zürich | Tel 044 360 11 11 | Fax 044 360 11 12 internetagentur | JANIS