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Bilaterale Verträge CH-EU

Freier Personenverkehr - Arbeitsmarkt ohne Grenzen

VSAM Rechtsschutzversicherung

Das Abkommen zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist von zwei Jahren, in welcher in der Schweiz strenge Kontrollmechanismen bei Arbeitsbewilligungsgesuchen angewendet wurden, fiel per Ende Mai 2004 weg.


Während der ersten zwei Jahre galten die Inländergleichbehandlung und der Inländervorrang. Nun sind die bereits in der Schweiz wohnhaften und als Arbeitnehmer beschäftigten EU-Bürger den schweizerischen Arbeitnehmenden gleichgestellt und es werden keine Arbeitsvertrags- oder Lohnkontrollen mehr durchgeführt.

Auch die Schweizerinnen und Schweizer profitieren vom freien Personenverkehr. So wie die Staatsangehörigen der EU in die Schweiz einreisen und arbeiten können, gilt dasselbe für die Schweizerinnen und Schweizer, welche in die EU übersiedeln oder dort arbeiten möchten.
Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union bringt einiges an Änderungen für ausländische und inländische Arbeitnehmende mit sich.
Vertiefen Sie Ihre Kenntnisse zu diesem wichtigen Thema.


VSAM Rechtsschutzversicherung
>Lernprogramm mit Informationen und Fallbeispielen aus der Praxis zum freien Personenverkehr (Nur für Mitglieder Angestellte Schweiz).
  
>Checkliste:  Was ist neu seit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge I am 1. Juni 2002?
  
>Bilaterale II:  das kommt dazu
 


   
 
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