Der Ablauf und Infos zum Einkommensrechner
1. Nehmen Sie als erstes das Bruttohaushaltseinkommen.
Was ist das Bruttohaushaltseinkommen?
Das Bruttohaushaltseinkommen
Das Bruttohaushaltseinkommen fasst die Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Privathaushalts zusammen. Dazu gehören die Bruttolöhne (vor den Sozialabzügen), die Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, die Renten (dazu gehört auch die Kinderzulage), die Zinsen, Überweisungen von anderen Haushalten, Naturalbezüge aus eigenem Betrieb, Naturalleistungen des Arbeitgebers, Produkte aus eigenem Garten usw.
Das Bruttohaushaltseinkommen sagt noch nicht so viel aus darüber, was sich eine Familie leisten kann, denn es kommt stark darauf an, ob am Wohnort hohe oder tiefe Steuern bezahlt werden müssen und wie die Wohnkosten sind. Der Einkommensrechner berechnet darum nicht nur das Bruttohaushaltseinkommen, sondern auch das verfügbare Einkommen und das kurzfristig verfügbare Einkommen (siehe unten).
Fr. (Einkommen sämtlicher Mitglieder des Haushalts pro Jahr)
2. Subtrahieren Sie nun vom Bruttohaushaltseinkommen ihre obligatorische Abgaben.
Was zählt alles zu den obligatorische Abgaben?
Die obligatorischen AbgabenEs handelt sich dabei um Auslagen wie Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV, BVG, ALV etc.), Steuern, Krankenkassenprämien (Grundversicherung) und regelmässige Transferzahlungen an andere Haushalte (z. B. Alimente).
Haben Sie die obligatorischen Abzüge vom Bruttohaushaltseinkommen subtrahiert, dann erhalten sie das verfügbare Einkommen.
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Fr. (obligatorische Abgaben pro Jahr)
3. Vom verfügbaren Einkommen subtrahieren Sie weiter die periodischen Abgaben mit längerfristiger Verpflichtung. Was genau sind periodischen Abgaben mit längerfristiger Verpflichtung?
Die periodischen Abgaben mit längerfristiger Verpflichtung
Das sind: Die Kosten für den Erstwohnsitz (Miete bzw. Hypozins/Amortisation, Nebenkosten für Heizung und Energie, Kehricht- und Abwassergebühren, Wasserzins, laufende Unterhaltskosten), Beiträge für die 3. Säule, Versicherungsprämien, Übertragungen an andere Haushalte (ohne Alimente, die wurden beim verfügbaren Einkommen bereits berücksichtigt) und übrige Steuern (Militärpflichtersatz, Hundesteuern etc.).
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Fr.(periodische, längerfristige Abgaben pro Jahr)
Haben Sie diese Kosten subtrahiert, erhalten sie das kurzfristig verfügbare Einkommen.
Beim kurzfristig verfügbaren Einkommen sind alle (längerfristigen) Verpflichtungen abgezogen. Es ist sozusagen der Betrag, der Ihnen letztendlich im Portemonnaie verbleibt.
Siehe Zahlen-Beispiele für: Familie | Single
Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 14, Kanton AG
Bruttoeinkommen: 112000
Verfügbares Einkommen, Abzüge:
Sozialabgaben (AHV/IV, BVG. ALV…): 11000
Steuern: 6000
Krankenkasse: 9600
Total: 26600
Kurzfristig verfügbares Einkommen, Abzüge:
Miete: 25200
3. Säule: 4800
Versicherungen (Haftpflicht, Haushalt, Auto etc.): 1500
Kinderkrippe: 7200
Diverse periodische Ausgaben (Telefonanschluss, Internet etc.): 2000
Total: 40700
Alleinstehende Person, Stadt Bern
Bruttoeinkommen: 71500
Verfügbares Einkommen, Abzüge:
Sozialabgaben (AHV/IV, BVG. ALV…): 7000
Steuern: 7500
Krankenkasse: 3000
Total: 14800
Kurzfristig verfügbares Einkommen, Abzüge:
Miete: 13200
Versicherungen (Haftpflicht, Haushalt, Auto etc.): 250
Diverse periodische Ausgaben (Telefonanschluss, Internet etc.): 1000
Total: 14450
4. Nun folgt der entscheidende Schritt – das Äquivalenzeinkommen
Das Haushaltseinkommen wird in Äquivalenten gemessen
Um errechnen zu können, wo ein Haushalt gemäss dem Einkommen in der Gesellschaft situiert ist, ist es nötig, das Äquivalenzeinkommen zu berechnen. Mit dem Äquivalenzeinkommen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass beispielsweise eine vierköpfige Familie nicht viermal höhere Ausgaben hat als eine alleinlebende Person, um denselben Lebensstandard zu erreichen. Denn eine Familie braucht ja z. B. nur einen Herd und nur eine Waschmaschine, und nicht vier. Die erste Person im Haushalt erhält den Wert 1, jede weitere erwachsene Person sowie jedes Kind über 14 den Wert 0,5, jedes Kind unter 14 den Wert 0,3. Diese Werte brauchen Sie aber nicht zu kümmern, Sie müssen nur angeben, wie viele Personen unter oder über 14 in Ihrem Haushalt leben, und das Programm errechnet den Wert automatisch.
In Äquivalenzeinkommen wird umgerechnet, damit die Haushalte überhaupt verglichen werden können. Das Äquivalenzeinkommen bezieht sich nämlich immer auf einen Singlehaushalt. Für Familien wird also umgerechnet, wie viel Geld einem Single zur Verfügung stehen würde.
Anzahl zusätzliche Erwachsnene (ab 14 Jahre) im Haushalt:
Anzahl Kinder (unter 14 Jahre) im Haushalt:
Am anschaulichsten wird dies an einem Beispiel:
Unsere Familie besteht aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren. Das Brutto-Familieneinkommen beträgt 100 000 Franken. Die erste erwachsene Person hat den Äquivalenzwert 1, die zweite 0,5. Die Kinder haben je einen Äquivalenzwert von 0,3. Das macht zusammengezählt einen Äquivalenzwert von 2,1. Das Einkommen von 100 000 Franken wird nun durch diesen Wert geteilt. Man erhält den Betrag von Fr. 47 619. Der oben beschriebene Haushalt mit einem Bruttoeinkommen von Fr. 100 000.- erreicht das gleich Wohlstandsniveau wie ein Singlehaushalt mit einem Bruttoeinkommen von Fr. 47 619.-.
Dies ist das Äquivalenzeinkommen bezogen auf das Bruttoeinkommen. Mit dem verfügbaren und dem frei verfügbaren Einkommen wird genau gleich verfahren.
Drei Einkommensschichten
In der Schweiz unterscheidet man drei Einkommensschichten: die einkommensschwachen Haushalte, den Mittelstand und die einkommensstarken Haushalte. Nicht alle Schichten sind aber gleich gross. Zur unteren und oberen Schicht gehören je 20 Prozent der Haushalte, zum Mittelstand aber 60 Prozent. Der Mittelstand wird darum nochmals unterteilt in unteren Mittelstand, mittleren Mittelstand und oberen Mittelstand, mit je 20 Prozent der Haushalte.
Fokus auf den Mittelstand
Die Angestellten Schweiz legen einen besonderen Fokus auf das Einkommen des Mittelstandes, dem die meisten Angestellten in der Schweiz angehören. Nach einer gängigen Definition gehören alle Haushalte, die ihren Unterhalt selbständig bestreiten, aber nicht vermögend sind, zum Mittelstand. Ein Mittelstandshaushalt kann seinen Lebensunterhalt ohne Bezug von bedarfsabhängigen Sozialleistungen bestreiten und kann aus seinem Einkommen kein grösseres Vermögen bilden. Das Vermögen wird denn aus dem Einkommensrechner auch ausgeklammert.
Vermögen wesentlich ungleicher verteilt als Einkommen Vergleicht man die Einkommens- mit der Vermögensverteilung, dann fällt auf, dass das Vermögen drastisch ungleicher verteilt ist als das Einkommen. Die 60% der steuerpflichtigen Personen "in der Mitte" (Mittelstand) erzielten gemäss Steuerstatistik 2007 einen Anteil von 49% vom Reineinkommen und verfügten über 13% des Reinvermögens. Die 20% der einkommensschwachen Haushalte hatten einen Anteil von 8% am Reineinkommen und kein Reinvermögen. Die 20% der einkommensstarken Haushalte erzielten einen Anteil von 43% am Reineinkommen und verfügten über 87% des Reinvermögens.
Die Angestellten Schweiz bleiben dran.
Der Einkommensrechner der Angestellten Schweiz wird laufend weiter ausgebaut. Schauen Sie regelmässig vorbei! |