|
Was ist ein Europäischer Betriebsrat (EBR)? Die EU hat neben der wirtschaftlichen Vereinheitlichung auch den Anspruch, eine soziale Gemeinschaft zu bilden. Eine der wichtigsten Massnahme in diesem Bereich ist die von den europäischen Behörden erlassene Richtlinie 94/45/EG (die Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einrichtung eines europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen. Geändert durch die Richtlinie 97/74/EG des Rates vom 15. Dezember 1997).
Nach dieser Regelung müssen Betriebe oder Betriebsgruppen, welche die nachfolgenden Kriterien erfüllen, einen EBR einführen bzw. ausbauen. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebe ihren Firmensitz ausserhalb Europas haben. Die Kriterien sind die folgenden:
 | Mindestens 1'000 Arbeitnehmende in EU - Ländern;
|  | Mindestens zwei Betriebe oder Betriebsgruppen mit je mindestens 150 Arbeitnehmenden in mindestens zwei EU - Ländern;
|  | Keine betriebliche Regelung über ein Informationsverfahren der Mitarbeitenden, welches älter als der 22.9.96 ist |
Die von dieser EBR - Regelung betroffenen Betriebe müssen nach Erfüllen dieser Kriterien innert 3 Jahre eine EBR-Vereinbarung abgeschlossen haben. Dies bedeutet, dass der Betrieb auf europäischer Ebene ein Informations- und Beratungsverfahren den Arbeitnehmenden zur Verfügung stellen muss. Die EBR-Richtlinie geht davon aus, dass die Vertragsverhandlungen mit der obersten Geschäftsleitung geführt werden müssen oder zumindest mit der obersten Leitung, die in Europa ansässig ist.
Falls in den Betrieben keine eigenen Reglemente erstellt werden, so gelten die Mindestansätze der Richtlinie von Amtes wegen. Diese besagen folgendes:
 | Gründung und Durchführung eines Betriebsrates von 3 bis 30 Arbeitnehmenden;
|  | Mind. eine jährliche Versammlung zum Informationsaustausch mit der Geschäftsleitung sowie einem jährlichen Bericht über die Entwicklung des Betriebsablaufes;
|  | Informationspflicht bei ausserordentlichen Situationen (Massenentlassung, Betriebsschliessung, örtliche Betriebsverschiebungen, etc.);
|  | Die abgeordneten Betriebsräte haben die Möglichkeit, sich von Experten beraten zu lassen;
|  | Die Spesen werden von der Geschäftsleitung übernommen. |
Pierre Serge Heger, Rechtsanwalt - Angestellte Schweiz Rechtsberater für Romandie - avocat@heger.ch
|