Alle Arbeitnehmenden haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen bezahlte Ferien. In den Genuss der Erholungszeit kommen auch teilzeit beschäftigte Personen und Aushilfen.
In manchen GAV, Reglementen oder Einzelarbeitsverträgen wird den Arbeitnehmern mehr bezahlte Ferien zugestanden.
Feriendauer ohne GAV
> weitere Infos
|