Krankenkassen-Kollektivverträge der Angestellten Schweiz
Die Mitglieder der Angestellten Schweiz können von stark vergünstigten Prämien bei Krankenkassen-Zusatzversicherungen profitieren. Damit soll allen Angestellte Schweiz-Mitgliedern die Möglichkeit geboten werden, von stark vergünstigten Prämien bei den Zusatzversicherungen zu profitieren.
Vergleichen Sie! Vergleichen Sie Ihre Prämien in der Grundversicherung schnell und einfach unter: www.priminfo.ch (Der Prämienrechner des Bundesamtes für Gesundheit )
Sie finden dort zudem nützliche Tipps zum Thema Krankenversicherung unter der Rubrik "Prämienberatung".
Profitieren Sie! Die Mitglieder der Angestellten Schweiz können von stark vergünstigten Prämien bei den Krankenkassen-Zusatzversicherungen profitieren und bei den folgenden Krankenkassen einem Kollektivvertrag beitreten:
Die Angestellten Schweiz haben mit all diesen Krankenkassen je einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Damit soll allen Angestellte Schweiz-Mitgliedern die Möglichkeit geboten werden, ab sofort von stark vergünstigten Prämien bei den Zusatzversicherungen zu profitieren, um so die negativen Folgen des neuen Krankenkassen-Versicherungsgesetzes etwas zu mildern.
Jedes Angestellte Schweiz-Mitglied kann sich von jeder der genannten Krankenkassen (nächstgelegene Agentur) eine Offerte mit den Angestellte Schweiz-Tarifen erstellen lassen. Versicherbare Personen (inkl. Familienmitglieder) und versicherte Risiken entsprechen den jeweiligen Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften.
Die Beitrittsmodalitäten werden zwischen den Angestellte Schweiz-Mitgliedern und den Versicherungsgesellschaften bzw. deren Agenturen direkt geregelt. Diese haben von ihren Zentralstellen die nötigen Instruktionen wie sie vorgehen müssen, wenn sie mit einem Angestellte Schweiz-Mitglied im Gespräch sind.
Das Prämieninkasso erfolgt direkt durch die Versicherungsgesellschaft bei den versicherten Personen. Die Leistungen werden ebenfalls direkt an die versicherten Personen ausgerichtet.
Für die gesetzliche Krankenpflege-Versicherung (Grundversicherung) finden die vom Bundesamt für Sozialversicherung genehmigten Prämientarife der jeweiligen Versicherungsgesellschaft Anwendung.
Hier empfehlen wir jedem Mitglied, Offerten einzuholen und sich bei der günstigsten Krankenkasse zu versichern, da hier jede Kasse die gleichen Leistungen erbringt und jedermann - auf seinen Antrag hin - aufgenommen werden muss.
Es besteht kein Zwang, die Grund- und die Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse zu haben.
Bei einem allfälligen Austritt aus dem Verband besteht die Möglichkeit, die Kollektivversicherung in eine Einzelversicherung umzuwandeln, wobei dann wieder der normale Prämientarif zur Anwendung kommt.
Angebot für Grenzgänger Grenzgängern bieten einzelne der Krankenkassen, mit denen die Angestellten Schweiz einen Kollektivvertrag abgeschlossen haben, ebenfalls Lösungen an: > weitere Informationen
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