Startseite Startseite
 Mitglieder-Login | Links | Sitemap | Suchen | Medien | Facebook
 deutsch | français | english

Startseite
 
Krankheit/Unfall
Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kann, hat trotzdem für eine gewisse Zeit Anspruch auf Lohn.


Anspruch auf Lohnzahlung

Der Anspruch wird innerhalb des Dienstjahres berechnet. Mehrere Absenzen im gleichen Dienstjahr werden zusammengerechnet.
> weitere Infos

Dauer der Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung ist abhängig von den Anzahl Dienstjahren und dem Kanton wo gearbeitet wird.
> weitere Infos

Welcher Lohn ist versichert?
Ausbezahlt wird der vereinbarte Durchschnittslohn, inklusive Zulagen, Provisionen und Trinkgelder, sofern sie laut Vertrag einen Lohnbestandteil bilden.
> weitere Infos

Arztzeugnis
Meistens ist ab dem vierten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit ein Arztzeugnis notwendig. Darin wird festgehalten, wie hoch die Arbeitsunfähigkeit und die Dauer der Abwesenheit ist.
> weitere Infos

 


   
 
     Angestellte Schweiz | Rigiplatz 1 | Postfach | 8033 Zürich | Tel 044 360 11 11 | Fax 044 360 11 12 internetagentur | JANIS