|
Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kann, hat trotzdem für eine gewisse Zeit Anspruch auf Lohn.
Anspruch auf Lohnzahlung
Der Anspruch wird innerhalb des Dienstjahres berechnet. Mehrere Absenzen im gleichen Dienstjahr werden zusammengerechnet.
> weitere Infos
Dauer der Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung ist abhängig von den Anzahl Dienstjahren und dem Kanton wo gearbeitet wird.
> weitere Infos
Welcher Lohn ist versichert?
Ausbezahlt wird der vereinbarte Durchschnittslohn, inklusive Zulagen, Provisionen und Trinkgelder, sofern sie laut Vertrag einen Lohnbestandteil bilden.
> weitere Infos
Arztzeugnis
Meistens ist ab dem vierten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit ein Arztzeugnis notwendig. Darin wird festgehalten, wie hoch die Arbeitsunfähigkeit und die Dauer der Abwesenheit ist.
> weitere Infos
|