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IV-Sanierung: Angestellte Schweiz für Erhöhung der Mehrwertsteuer und - befristet - der Lohnprozente

Die Schulden der IV müssen abgebaut, die jährliche IV-Rechnung ausgeglichen finanziert werden. Auch wenn mit Einsparungen bei den Leistungen eine Entlastung erreicht wird, kann die IV nur mit Zusatzeinnahmen dauerhaft saniert werden.

Für die Angestellten Schweiz ist daher für eine langfristig ausgeglichene Finanzierung der IV eine Erhöhung der Mehrwertsteuer der richtige Weg. Dies aus folgenden Gründen:

  • Die Mehrwertsteuer belastet den Standortfaktor Arbeitskosten weniger.
  • Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer hat weniger negative Auswirkungen auf Beschäftigung, Investitionsklima und Wirtschaftswachstum.
  • Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer stellt eine kleinere Belastung für die Jüngeren dar als höhere Lohnprozente, da alle Konsumenten, auch die Rentner oder Touristen zur Finanzierung beitragen.
  • Zur Finanzierung der IV sollen alle beitragen, nicht nur die Erwerbstätigen.

Die Angestellte Schweiz stimmen daher einer um ca. 0,6% höheren Mehrwertsteuer zu.

Um den angehäuften Schuldenberg der IV vom mittlerweile 10 Milliarden Franken abzubauen, würden die Angestellten Schweiz eine befristete Erhöhung der Lohnprozente akzeptieren. Zum Beispiel eine Erhöhung um 1% (½ % zu bezahlen durch den Arbeitnehmer, ½ durch den Arbeitgeber) während max. vier Jahren.

Für Rückfragen:

Vital Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel 044 360 11 41, Natel 079 639 73 03

 
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