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Neue Reise- und Freizeitversicherung der Angestellten Schweiz

Die Reise nach Kanada nicht antreten zu können ist genauso ärgerlich wie das Konzert der Lieblingsband zu verpassen oder nicht am lange geplanten Velorennen teilnehmen zu können – insbesondere wenn man nicht einmal das (ganze) Geld zurück bekommt. Die schönen Erlebnisse kann ihnen die neue, äusserst preisgünstige Versicherung der Angestellten Schweiz nicht ersetzen, aber immerhin die Ausgaben.

Oft sind wir uns gar nicht bewusst, in wie vielen alltäglichen Situationen eine Reise- und Freizeitversicherung zum Tragen kommt, bzw. kommen könnte. Eine Reiseversicherung wird fälschlicherweise oft nur mit Weltreisen, Städteflügen oder Badeferien in Verbindung gebracht. Die Zeiten, als man maximal ein- oder zweimal im Jahr verreiste, sind vorbei. Heute ist grenzenlose und ständige Mobilität gefragt. Nicht nur die Reisetätigkeiten an sich, sondern insbesondere die Freizeitaktivitäten haben stetig zugenommen und dementsprechend auch das Bedürfnis eines ganzjährigen Rundumschutzes. Aus diesem Grund haben sich die Angestellten Schweiz entschlossen, zusammen mit der Europäischen Reiseversicherungs AG eine Versicherung anzubieten, die sämtliche Reise- und Freizeitaktivitäten während 365 Tagen abdeckt.

Das ist inbegriffen
Für Sie haben die Europäische und die Angestellten Schweiz eine starke Reiseversicherung mit gutem Preis/Leistungsverhältnis zusammengestellt. Mitglieder der Angestellten Schweiz zahlen eine jährliche Prämie von nur 99 Franken! Dafür erhalten sie eine kombinierte Annullierungskostenversicherung mit SOS-Schutz für Reisezwischenfälle, welche für die ganze Familie (im gleichen Haushalt lebend) während 365 Tagen weltweit gültig ist. Vergleichbare Angebote kosten zwischen 140 und 180 Franken.

Die Annullierungskosten-Versicherung ist der Schutz vor Antritt der Reise, der Veranstaltung usw. und kommt zum Tragen, falls die Reise, die Miete einer Ferienwohnung, der Sprachkurs, der Hotelaufenthalt, usw. aus einem zwingenden Grund (Unfall, schwere Erkrankung usw.) vor Beginn annulliert werden muss. In diesen Fällen erstattet Ihnen der (Reise-)Veranstalter üblicherweise nicht den ganzen Betrag zurück, sondern erhebt sogenannte Storno- oder Annullierungsgebühren. Diese übernimmt unsere Versicherung bis maximal 10 000 Franken pro Ereignis, damit nebst der entgangenen Freude kein zusätzlicher finanzieller Ärger entsteht.

Der SOS-Schutz für Reisezwischenfälle beginnt mit dem Antritt der Reise, des Skiwochenendes, des Weiterbildungskurses, des Hotelaufenthalts, usw. und ist gültig, solange man sich ausserhalb seiner ständigen Wohnung befindet.

Letzteres ist der wichtigste Bestandteil des Paketes, denn was geschieht, wenn medizinische Hilfe an der Reisedestination nötig wird oder man erfährt, dass Zuhause eine Wasserleitung geplatzt ist und der Keller unter Wasser steht? Solche kleinere und grössere Unglücke können jeden zur Verzweiflung bringen – die Betroffenen und die Angehörigen zu Hause. In derartigen Notfällen steht Ihnen eine 24-Stunden-Helpline mit Rat und Tat zur Seite. Dank einer weltweiten Vernetzung ist sie in der Lage, die notwendige Hilfe zu organisieren, sei dies nun eine medizinisch begleitete Rückreise, die Organisation von Flugtickets oder das Sperren von Kreditkarten oder Mobiltelefonen. Sämtliche Mehrkosten einer Extrarückreise sind im Rahmen des SOS-Schutzes voll abgedeckt (Limite: 250 000 Franken pro Person).

Zudem sorgt die Versicherung dafür, dass Ihnen bei einem ungewollten, vorzeitigen Abbruch der gebuchten Leistung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Im Gegenteil, sie bekommen sogar den im Voraus bezahlten und nicht beanspruchten Anteil zurück erstattet.

Der Versicherungsabschluss ist ausschliesslich über die Website der Angestellten Schweiz, www.angestellte.ch, möglich. Sie finden die neue Versicherung unter der Rubrik „Vergünstigungen“ oder direkt über diesen Link.

Gute Reise!

 
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