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Senkung BVG-Umwandlungssatz: für Angestellte Schweiz ist Vorschlag des Bundesrats so inakzeptabel
In der 1. BVG-Revision wurde beschlossen, den Umwandlungssatz bis 2014 schrittweise auf 6,8% für beide Geschlechter zu senken. Diesen Beschluss trugen die Angestellten Schweiz mit, da der Satz ja auf konkreten Erträgen basieren muss und die Lebenserwartung gestiegen ist. Nun will aber der Bundesrat den Umwandlungssatz bis 2011 auf 6,4% senken und begründet dies mit tieferen Renditeerwartungen.

Dieser Vorschlag ist für die Angestellten Schweiz so nicht akzeptabel. Sie teilen den Pessimismus des Bundesrates bezüglich der zu erwartenden Rendite auf dem Rentenkapital nicht und fragen sich, ob der Bundesrat nicht einmal mehr an die Wirtschaft im eigenen Lande glaubt. Es gibt für die Angestellten Schweiz keinen Grund, nur von einer langfristig erzielbaren Rendite von 2,5% auszugehen. 3 bis 4% sind durchaus realistisch für ein risikoarmes Anlageportefeuille. Das bestätigen auch Finanzexperten.

Die Angestellten Schweiz werden auch den Eindruck nicht los, dass der Bundesrat den Druck der Versicherungslobby nachgegeben hat, die erreichen will, dass die Versicherungen ihr Geschäft möglichst risikolos machen können.

Die Senkung auf 6,4% würde den unteren Mittelstand besonders hart treffen, der nur über das BVG-Obligatorium versichert ist. Die Angestellten Schweiz fordern einen höheren Umwandlungssatz und längere Übergangsfristen – wie in der 1. BVG-Revision beschlossen.

Die Angestellten Schweiz fordern zudem alle autonomen Pensionskassen auf, mit einer risikoadäquaten Anlagestrategie bessere Erträge zu erwirtschaften und so einen besseren Umwandlungssatz basierend auf einem höheren technischen Zinssatz festzulegen.

Für Rückfragen:

Vital Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel 044 360 11 41, Natel 079 639 73 03

 
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