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Asterix gegen Alstom

Ein rechtliches Gutachten der Angestellten Schweiz zeigt: Alstom verletzt die Normen des schweizerischen Mitwirkungsgesetzes, wenn nicht gleichzeitig mit der Konsultation des Europäischen Betriebsrates die Schweizerische Arbeitnehmervertretung über die wesentlichen Vorgange im Unternehmen informiert wird.

Wir befinden uns im Jahre 2010 n. Chr. Ganz Europa wird  von  einer einheitlichen Gesetzgebung beherrscht. Ganz Europa? Nein! Ein von unbeugsamen Helvetiern bevölkertes Land hört nicht auf, dem fremden Gesetz Widerstand zu leisten. Kein einfaches Unterfangen für  europäische Konzernmanager, die in den befestigten Lagern Birchun und Acquae Helveticae eine Restrukturierung durchsetzen möchten…

Alstom hat die Sozialpartner in der Schweiz morgen zu einer weiteren Sozialpartnersitzung eingeladen (ab 16.30 Uhr). Nach den Verwirrungen der letzten Wochen erhoffen sich die Angestellten Schweiz Klarheit über alle Aspekte der angekündigten Restrukturierung.

Alstom verletzt die Normen des schweizerischen Mitwirkungsgesetzes
Allerdings ist heute schon klar, dass Alstom das Schweizer Mitwirkungsgesetz nicht korrekt anwendet. Wie ein im Auftrag der Angestellten Schweiz erstelltes rechtliches Gutachten von Prof. Dr. Thomas Geiser von der Universität St. Gallen klar aufzeigt, verletzt der Alstom-Konzern die Normen des schweizerischen Mitwirkungsgesetzes. Dies, indem er darauf setzt (eine idée fixe?), die Umsetzung der geplanten Restrukturierung  vorerst  nur im Rahmen des europäischen Betriebsrats abzuwickeln.

Darin heisst es unter anderem: „(…)Alstom verletzt die Normen des schweizerischen Mitwirkungsgesetzes, wenn nicht gleichzeitig mit der Konsultation des Europäischen Betriebsrates die Schweizerische Arbeitnehmervertretung über die wesentlichen Vorgange im Unternehmen informiert wird, soweit diese die in der Schweiz domizilierten Betriebe von Alstom betreffen. Soweit im Rahmen der Verhandlungen des Europäischen Betriebsrates Entscheide über Massenentlassungen in der Schweiz getroffen werden und die Schweizerische Arbeitnehmervertretung nicht mindestens gleichzeitig konsultiert wird, verletzt das Unternehmen überdies die Regeln über die Massenentlassungen.(…)“.

Aufgrund der besonderen Rechtslage zwischen dem schweizerischen Recht und den Normen der Europäischen Gemeinschaft laufen die Schweizer Arbeitnehmer im Fall Alstom Gefahr, aussen vor zu stehen, wenn über das Schicksal ihres Unternehmens auf Konzernebene verhandelt wird.  Deshalb fordern die Angestellten Schweiz, dass die Schweiz die Richtlinien der EU zum Europäischen Betriebsrat übernimmt und anwendet, bei Teutates!


Für Rückfragen:

Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 11,
Natel 079 621 08 19

Pierre Heger, Rechtskonsulent Angestellte Schweiz, Tel 079 230 51 15

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz,
Tel. 044 360 11 21, Natel 076 443 40 40

 
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