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Die Grob Textile AG verweigert vertraglich zugesicherte Sozialplanleistungen

Am 28. Mai 2009 gab die Grob Textile AG, eine Tochterfirma der deutschen Groz-Beckert KG, bekannt, ihr Werk bis Mitte 2010 zu schliessen. Die Arbeitsplätze sollen zum grössten Teil nach Deutschland und Tschechien verlagert werden. Für die 186 Mitarbeitenden war diese unverständliche Verlagerung von Arbeitsplätzen ein grosser Schock, für die Region Horgen-Lachen ein schwerer Schlag.

Angesichts der Totalschliessung des Betriebes forderte die Arbeitnehmervertretung der Grob Textile AG eine Verbesserung des bereits bestehenden Sozialplans, um soziale Härten zu vermeiden. Die Geschäftsleitung der Grob Textile AG signalisierte, u.a. in einem Radio-Interview vom 28. Mai 2009, ihre Bereitschaft, über Nachbesserungen zu verhandeln.

Die Arbeitnehmervertretung reichte Anfang Juli 2009 einen Entwurf für solche Nachbesserungen ein. Das Grob-Management aber ging nicht nur auf die Vorschläge nicht ein, sondern wollte sogar den Sozialplan ausser Kraft setzen, weil einer der Artikel des bestehenden Sozialplans wegen neuen gesetzlichen Bestimmungen angeblich nicht umgesetzt werden könne. Dieser Vorwand ist allerdings nicht stichhaltig, wie ein Rechtsgutachten der Gewerkschaft Unia eindeutig aufzeigt. Der Sozialplan mit Laufzeit bis Ende 2010 ist weiterhin gültig. Die Geschäftsleitung der Grob Textile AG weigert sich aber auch nach mehreren Verhandlungsrunden dies einzusehen.

Arbeitnehmervertretung, Angestellte Schweiz, Gewerkschaft Unia und über 200 ehemalige und aktive Mitarbeitende der Grob Textile AG sind nun mit der Geduld am Ende. Anlässlich einer Betriebsversammlung haben die Beschäftigten am 2. Dezember 2009 ihren Unmut über die Verweigerungshaltung des Grob-Managements zum Ausdruck gebracht. Sie fordern ultimativ, dass der vereinbarte und gültige Sozialplan umgehend zur Anwendung gelangt. Sie sind nicht bereit, die vom Konzern Groz-Beckert KG verordnete Betriebsschliessung in Lachen einseitig zu tragen.

Die Teilnehmenden der Betriebsversammlung beauftragten Arbeitnehmervertretung, Angestellte Schweiz und Gewerkschaft Unia einstimmig, ihre Interessen gegenüber der Grob-Geschäftsleitung zu vertreten. Mit höchster Priorität und ohne Aufschub müssen die vereinbarten Sozialplanleistungen nun entrichtet werden. Die Verweigerung der vertraglich zugesicherten Leistungen unter formalistischen Vorwänden verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben in grober Weise.

Die Belegschaft der Grob Textile AG setzt der Geschäftsleitung ein Ultimatum: Bis am 18. Dezember 2009 muss eine für sie akzeptable Lösung vereinbart sein. Die Geschäftsleitung muss nun umgehend in Verhandlungen mit den mandatierten Sozialpartnern Angestellte Schweiz und der Gewerkschaft Unia sowie der Arbeitnehmervertretung einwilligen. Nur so kann eine weitere Eskalation des Konflikts und damit eine unzumutbare Situation für die Betroffenen vermieden werden.

Für Rückfragen:

Angestellte Schweiz, Erich Eggimann, Leiter Rechtsdienst, Tel. 079 311 76 67

Angestellte Schweiz, Hansjörg Schmid, Leiter Kommunikation,
Tel. 044 360 11 21, 076 443 40 40

 
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