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Mehr Mitwirkung hätte mehr Wirkung als eine Sozialplanpflicht

Morgen berät die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats das Sanierungsrecht. Der Bundesrat schlägt vor, für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten im Obligationenrecht eine Sozialplanpflicht festzuschreiben. Diese soll die vorgesehenen unternehmensfreundlichen Änderungen im Sanierungsrecht abfedern und den Angestellten mehr Rechtssicherheit bringen.

Die Angestellten Schweiz wehren sich nicht gegen eine solche allgemeine Sozialplanpflicht, stellen aber deren Sinn in Frage. Denn auch sie vermag die Angestellten nicht generell vor Ungemach zu bewahren. Bei einem Konkurs oder einer Nachlassstundung nämlich wäre ein Sozialplan nutzlos, weil es nichts mehr zu verteilen gibt. Wenn schon müssten die Arbeitgeber gleichzeitig verpflichtet werden, pro Arbeitnehmer gesicherte Rückstellungen zu machen (im Umfang von 5000 bis 10 000 Franken). In Unternehmen mit gutem Gesamtarbeitsvertrag und gelebter Sozialpartnerschaft auf der anderen Seite ist eine Sozialplanpflicht schlicht nicht notwendig.

Weil solche Verhältnisse jedoch längst nicht in allen Betrieben herrschen, sind eine Verbesserung der Sozialpartnerschaft und ein wirkungsvollerer Schutz der Angestellten in der Tat erforderlich. Die Angestellten Schweiz erachten jedoch eine Verbesserung der innerbetrieblichen Mitwirkung als das griffigere und nachhaltiger wirkende Rezept als eine allgemeine Sozialplanpflicht. Sie werden sich weiterhin für die überfällige Revision des Mitwirkungsgesetzes von 1993 einsetzen.


Für Rückfragen:

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 044 360 11 21,
Natel 076 443 40 40

Alex Ertl, Rechtsanwalt Angestellte Schweiz, 044 360 11 52

Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 079 621 08 19

 
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