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Sozialpartner einigen sich auf einheitliche Interpretation des Krisenartikels im MEM-GAV

Die Arbeitnehmerorganisationen Angestellte Schweiz, Unia, Syna und KV Schweiz legten mit dem Arbeitgeberverband Swissmem Anwendungsrichtlinien des Artikels 57ff im Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie fest. Diese räumen eine Kompetenzunklarheit aus, die wiederholt Anlass für Streitigkeiten war.

Die korrekte Anwendung des so genannten Krisenartikels (57ff) in der Vereinbarung in der Maschinenindustrie gab in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen der gewählten Arbeitnehmervertretung in den Betrieben und den Sozialpartnern des GAV (Angestellte Schweiz, Unia, Syna, KV Schweiz, SKO, Swissmem). Streitpunkt war stets, wer eine von der Normalarbeitszeit abweichende Regelung verhandeln und umsetzen darf. Der Artikel 57.4 erlaubt es der Arbeitnehmervertretung, in wirtschaftlichen „Krisensituationen“ autonom eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen und umzusetzen. Der Artikel 57.5 hingegen erfordert, angewendet auf Situationen der bedrohten Konkurrenzfähigkeit, immer den Beizug der Sozialpartner.

Da dies Spielraum für Interpretationen bezüglich der Anwendung des einen oder anderen Artikels offen lässt, haben sich die Sozialpartner heute auf eine einheitliche Interpretation geeinigt:

  • Artikel 57.4 kommt bei belegtem oder drohendem Betriebsverlust innert der nächsten 6 Monate zur Anwendung. Seine Anwendung kann weiterhin zwischen der Arbeitnehmervertretung und dem Arbeitgeber vereinbart werden.
  • In allen anderen Fällen, welche die Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens betreffen, kommt Artikel 57.5 zur Anwendung. Hier werden die Sozialpartner immer zur Mitwirkung eingeladen.

Die Arbeitnehmervertretung verfügt nach wie vor über ein Vetorecht; sie kann den Beizug der Sozialpartner auch bei Anwendung des Artikels 57.4 jederzeit einfordern.

Für Rückfragen:

Erich Eggimann, Stv. Geschäftsführer Angestellte Schweiz, 044 360 11 54,
Natel 079 311 76 67

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 044 360 11 21,
Natel 076 443 40 40

 
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