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Herr Schneider ist verzweifelt. Durch Umstrukturierungen innerhalb der Firma ist er in ein anderes Team versetzt worden. Seine neuen Teamkollegen reden nur das Nötigste mit ihm. Oft verstummen die Gespräche, wenn er dazu kommt. Einmal hat er sogar eine Sitzung verpasst, weil er nicht informiert wurde. Herr Schneider geht nicht mehr gerne zur Arbeit, nachts schläft er sehr schlecht und fühlt sich den ganzen Tag über müde. Er glaubt, dass hier Mobbing vorliegt. Er möchte seine Situation unbedingt ändern und fragt, was er machen kann. Mobbing ist das feindliche Verhalten von einem oder mehreren Betriebsangehörigen mit dem Zweck, einen Mitarbeitenden gezielt, systematisch, wiederholt und über längere Zeit zu schikanieren. Mobbing kann verschiedene Formen annehmen:
- Das Opfer wird gehindert, sich auszudrücken. Man unterbricht es und antwortet nicht.
- Das Opfer wird isoliert. Man spricht kaum mit ihm.
- Die soziale Anerkennung des Opfers wird zerstört. Man bringt zum Beispiel Gerüchte in den Umlauf.
- Das Opfer wird diskreditiert. Man gibt ihm keine Arbeit oder enthält ihm Information vor.
- Das Opfer wird körperlich angegriffen.
Doch nicht jeder berufliche und zwischenmenschliche Konflikt ist Mobbing. Ein Streit mit einer Kollegin oder eine Auseinandersetzung mit dem Chef, der eine nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen hat, ist zwar ein Konflikt aber noch kein Mobbing. Damit es sich um eine Mobbing-Situation handelt, muss während mindestens einem halben Jahr mindestens eine Mobbing-Handlung pro Woche erfolgen. Solange aber sollte nicht gewartet werden, bis man aktiv wird. Vorgehen bei Mobbing und Arbeitsplatzkonflikten Bei Konflikten möglichst frühzeitig aktiv werden! Das Gespräch mit Vorgesetzten und Mitarbeitenden suchen oder die Unterstützung von Arbeitnehmervertretern beiziehen. Bestehen schon wiederholte Schikanen, dann sollte ein Mobbing-Tagebuch geführt werden: Sämtliche Vorkommnisse mit Datum, Uhrzeit, Beteiligten und Zeugen schriftlich festhalten. Denn nur mit Beweisen können auch rechtliche Schritte erfolgreich durchgesetzt werden. Unternimmt die Firma auf die Beschwerden hin nichts, kann eine schriftliche "Verwarnung" mit eingeschriebenem Brief an den Arbeitgeber geschickt werden. Er ist darin aufzufordern, Massnahmen gegen das Mobbing zu unternehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorwürfe zu überprüfen. Er muss Massnahmen zur Konfliktlösung und eventuell auch Sanktionen aussprechen. Eventuell sollte auch fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, Arzt, Psychiater oder eine Mobbing-Beratungsstelle gesucht werden. Rechtliche Möglichkeiten Der Arbeitgerber hat nach Art. 328 OR eine Fürsorgepflicht. Diese beinhaltet, dass der Arbeitgeber für den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit verantwortlich ist. Da bei Mobbing die Gesundheit des Arbeitnehmenden angegriffen wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Massnahmen zum Schutz dieses Mitarbeitenden zu ergreifen. Auch das Arbeitsgesetz sieht einige Normen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor. Kündigt der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden, der von Mobbing betroffen ist, muss geklärt werden, ob die Kündigung missbräuchlich ist. Um eine Klage erfolgreich durchzusetzen sind jedoch Zeugen und Beweise notwendig!
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