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Solidaritätsausweis MEM
Bitte beachten Sie: Der Solidaritätsausweis wird nur Mitarbeitenden, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) unterstehen, ausgestellt. Falls Sie diesem Vertrag nicht unterstehen, sind die folgenden Ausführungen für Sie nicht anwendbar.


Alle Mitarbeitenden, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Maschinenindustrie unterstehen, bezahlen pro Monat einen Solidaritätsabzug von fünf Franken – dieser Betrag wird direkt vom Lohn abgezogen. Zu Beginn des Jahres erhalten alle Mitarbeitenden ihren persönlichen Solidaritätsausweis, welcher Auskunft über die Höhe des bezahlten Solidaritätsbeitrags im Vorjahr gibt.


So funktioniert es
Wenn Sie Mitglied einer Angestellten-Vereinigung in Ihrem Unternehmen sind, dann wird diese Ihren Ausweis einsammeln oder bei der Personalabteilung einfordern. Falls Sie keiner solchen Vereinigung angehören (also Einzelmitglied der Angestellten Schweiz sind), bitten wir Sie, Ihren Solidaritätsausweis direkt an die Angestellten Schweiz in Zürich zu senden (Rigiplatz 1, 8033 Zürich).

Stärkung der Angestellten Schweiz
Wenn Sie Ihren Solidaritätsausweis abgeben, profitieren Sie von einem reduzierten Mitgliederbeitrag und Sie stärken gleichzeitig auch die Angestellten Schweiz. Denn die Organisation, die am meisten Solidaritätsausweise bekommt, ist der stärkste GAV-Partner und hat demzufolge auch die stärkste Position bei den GAV-Verhandlungen.

 


   
 
     Angestellte Schweiz | Rigiplatz 1 | Postfach | 8033 Zürich | Tel 044 360 11 11 | Fax 044 360 11 12 internetagentur | JANIS