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Frage: Nach 24 Dienstjahren und im Alter von 55 wurde ich letzten Monat aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Im Betrieb gibt es leider keinen Sozialplan. Kann ich dennoch auf die Abgangsentschädigung gemäss Art. 339b OR pochen?
Frieda M., Zürich
Antwort: Sie können auf Art. 339b OR pochen. Es ist aber wahrscheinlich, dass Sie an Art. 339d OR, wonach Leistungen der Personalvorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer von der Abgangsentschädigung in Abzug zu bringen sind, scheitern. Die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers entfällt nämlich, wenn die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse diese Abgangsentschädigung übersteigen. Da Art. 339b OR zugunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden kann, ist es aber möglich, mittels Arbeitsvertrag oder in einem Personalreglement eine Lösung zu begründen, wonach der Arbeitnehmer neben seinen Leistungen aus der Personalvorsorgeeinrichtung auch noch eine Abgangsentschädigung im Sinne von Art. 339b OR erhält. Lassen Sie deshalb durch den Rechtsdienst der Angestellten Schweiz Ihren Anspruch prüfen! |