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Arbeitsunfähig während der Zeit des Vorbehalts
Frage: Nach 23 Jahren an der gleichen Stelle will ich meinen Arbeitgeber wechseln. Leider leide ich seit zwei Jahren an schweren Rückenschmerzen. Der neue Arbeitgeber will mich aber trotzdem einstellen. Ich habe aber dennoch Angst, dass die neue Pensionskasse einen Vorbehalt anbringen will. Bekäme ich keine IV-Rente aus der Pensionsvorsorge, wenn ich während der Zeit des Vorbehaltes arbeitsunfähig und invalid wegen meinen Rückenschmerzen werden würde?


Petra B, Gossau SG

Antwort: Beim Wechsel des Arbeitgebers und somit auch der Pensionskasse kann diese tatsächlich einen Vorbehalt von maximal fünf Jahren anbringen. Der Vorbehalt bezieht sich aber nicht auf die von Ihnen eingebrachten Beiträge der letzen 23 Jahren. Falls Sie tatsächlich während der Zeit des Vorbehaltes arbeitsunfähig und invalid werden sollten, bekommen Sie dennoch eine IV-Rente der Pensionskasse. Diese wird dann aufgrund des Altersguthabens, das Sie in die neue Pensionskasse eingebracht haben, berechnet.
 
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