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Arbeitszeugnis der Probezeit
Frage: Ich habe während der Probezeit gekündigt und habe ein Arbeitszeugnis verlangt. Der Personalchef will mir jedoch keins Ausstellen, sondern nur eine Arbeitsbestätigung. Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis oder muss ich mich mit einer Arbeitsbestätigung begnügen?
B. M., St.Gallen

Antwort: Laut Obligationenrecht hat ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Somit kann jeder Arbeitnehmende auf der Ausstellung eines vollständigen Arbeitszeugnisses bestehen; also auch wenn das Arbeitsverhältnis während der maximal dauernden Probezeit von 3 Monaten beendet wurde. Fraglich ist aber, ob dieses Arbeitszeugnis aussagekräftig ist und dem Arbeitnehmenden wirklich etwas für die Zukunft und das wirtschaftliche Fortkommen hilft.
 
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