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Aufräumen als Entwicklerin
Frage: Ich arbeite als Entwicklerin bei einem Unternehmen in der Maschinenindustrie. Nach einem grösseren Unwetter war die ganze Produktionshalle unter Wasser. Mein Vorgesetzter verlangte von mir, bei den Aufräumarbeiten zu helfen. Darf er das?


L. M., Zürich 

Antwort: Der Arbeitsvertrag hält fest, für welche Tätigkeit die Arbeitnehmende angestellt ist. Putz- und Aufräumarbeiten gehören nicht in den Aufgabenbereich einer Entwicklerin. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel, nämlich dann, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen. Bei nicht voraussehbaren Ereignissen kann der Vorgesetzte verlangen, dass die Arbeitnehmende auch andere Arbeiten zur Wiederherstellung des normalen Betriebs des Unternehmens ausführt.

 
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