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Bürotisch aufräumen & Kommunikation überwachen
Frage: Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich als kaufmännische Angestellte jede Woche meinen Bürotisch, den Computer und das Telefon selber reinigen soll. Muss ich dieser Weisung Folge leisten?


Petra L., Uster

Antwort: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber für die Reinigung der Büroräumlichkeiten besorgt zu sein. Ob Angestellte mit Putzarbeiten beauftragt werden können, richtet sich nach dem vereinbarten Pflichtenheft; es muss also explizit im Arbeitsvertrag oder Jobprofil erwähnt sein. Jeder einzelne Arbeitnehmende ist aber dafür verantwortlich, seinen Arbeitsplatz selber aufzuräumen.


Frage: Darf mein Arbeitgeber meine Telefongespräche überwachen?

Bruno L., Kriens

Antwort: Das Abhören oder Aufzeichnen der Gespräche darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis Ihrerseits und nur zur Leistungskontrolle oder aus Sicherheitsgründen erfolgen. Gleiches gilt für den elektronischen E-Mail-Verkehr.
 
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