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Dienstleistungen im Internet |
Frage: Mein Sohn hat letzte Woche Post von einer deutschen Anwaltskanzlei bekommen. Darin wird er aufgefordert, 90 Euro zu überweisen, da er sich angeblich auf einer bestimmten Internetseite angemeldet und Dienstleistungen bezogen habe. Muss ich diesen Betrag für meinen Sohn bezahlen?
A. N., Liestal
Antwort: Bitte geben Sie in www.google.ch den Namen dieser Firma oder Internetseite ein sowie „Kassensturz“. Dort sehen Sie, ob diese Firma bzw. dieser Internetanbieter einschlägig bekannt ist. Sollte dem so sein, haben auch andere Leute Post von dieser Anwaltskanzlei bekommen. In diesem Fall rate ich Ihnen, vorerst nicht zu reagieren. Die Chance, dass diese Firma eine Betreibung einleitet, ist minim. Sollten Sie einen Zahlungsbefehl bekommen, empfehle ich Ihnen dringend Rechtsvorschlag zu erheben (es steht auf dem Zahlungsbefehl, wie man das machen muss). Dann würde es am Gläubiger (dieser Firma/Anwaltskanzlei) liegen zu beweisen, dass Ihr Sohn eine Leistung bezogen hat. Und das dürfte schwierig werden. |