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Dienstleistungen im Internet |
Frage: Ich habe von einem deutschen Anwalt namens Olaf Tank ein Schreiben erhalten. Er fordert mich darin unmissverständlich auf, 123 Euro zu bezahlen. Sollte ich nicht bezahlen, droht er mir mit rechtlichen Schritten. Grund für diese Forderung sei ein im Internet abgeschlossenes Abo. Ich hätte mich durch die Anmeldung im Internet verpflichtet. Dies stimmt nicht. Ich wollte mich nie verpflichten, sondern habe mich lediglich kostenlos registriert. Was soll ich nun tun, da er mir ja mit dem Gericht droht?
Ingrid B. aus S.
Antwort: Auf keinen Fall bezahlen! Man soll sich nicht durch einen Brief eines deutschen Inkasso-Büros oder eines deutschen Anwalts einschüchtern lassen und bezahlen. Dies ist genau die Absicht der Absender. Rechtlichen Anspruch haben sie keinen. Sie müssen also gar nicht reagieren. Wenn Sie doch etwas tun möchten, dann schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief und teilen der Gegenpartei mit, dass Sie den Vertrag anfechten und keine Zahlung leisten werden.
Bis jetzt ist uns noch kein Fall bekannt, bei dem es tatsächlich zu einer Betreibung gekommen ist. Sollten Sie trotzdem mal aus irgendeinem Grund eine Betreibung erhalten, müssen Sie umgehend Rechtsvorschlag erheben. Dies kann man beim Betreibungsbeamten durch Unterschrift auf dem Zahlungsbefehl tun. Der „vermeintliche“ Gläubiger muss seinen Anspruch so vor Gericht begründen. Dies wird ihm in Ihrem Fall nicht gelingen. |