Frage: Seit 4 Monaten bin ich nun arbeitslos. Mein Mann hat für diesen Monat Ferien bei seinem Arbeitgeber eingegeben und wir wollen für 2 Wochen nach Thailand in die Ferien verreisen. Darf ich das als arbeitslose Person und bekomme ich für diese Zeit Arbeitslosenunterstützung?
Katharina H., Yverdon
Antwort: Auch arbeitslose Personen haben ein Recht auf „bezahlte“ Ferien. Gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz haben gemeldete Arbeitslose nach je 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit Anspruch auf fünf aufeinander folgende kontrollfreie Tage. Will man länger in die Ferien fahren, muss man einfach länger warten, da kontrollfreie Tage nicht im Voraus bezogen werden können. Zudem muss dem RAV gemeldet werden, wann diese kontrollfreien Tage eingezogen werden sollen. Falls ein Arbeitsloser die Meldung unterlässt, dass er in die Ferien fährt und vom RAV genau in dieser Zeit ein Aufgebot bekommt oder sich in dieser Zeit nicht bewirbt, kann er Schwierigkeiten bekommen.
Wenn man also mit dem Einverständnis des RAV in die Ferien fährt, hat die arbeitslose Person auch Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung während der Urlaubszeit. |