Frage: Ich wollte Skiferien beziehen. Leider wurde ich am Montag krank (Grippe). Am Mittwoch entschloss ich mich, trotz hohen Fiebers die Heimreise anzutreten. Am Donnerstag ging ich zum Arzt und dieser stellte mir ein Zeugnis für die ganze Woche aus. Mein Arbeitgeber sagt nun, dass ich nur zwei Tage vergütet kriege, da ich erst am Donnerstag zum Arzt ging. Ich war aber die ganze Woche bettlägrig und konnte mich dementsprechend auch nicht erholen. Wie ist die Rechtslage? Muss ich mir das bieten lassen?
A. N., Liestal
Antwort: Grundsätzlich dürfen Sie Ferien nachholen, wenn Sie während der Ferien "ferienunfähig" waren und sich infolge Grippe nicht erholen konnten. Sie sind jedoch beweispflichtig. Es gilt die gleiche Regel bezüglich Beweis, wie wenn Sie während einer normalen Arbeitswoche krank gewesen wären. Der Beweis kann auf verschiedene Arten erbracht werden, z.B. durch Zeugen, am einfachsten jedoch mittels Arztzeugnis. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Arbeitstag ein Zeugnis beibringt. Oft ist es vertraglich geregelt, ab welchem Krankheitstag der Arbeitnehmer ein Zeugnis beibringen muss.
Wenn Ihnen also der Beweis gelingt, dass Sie vom Montag an "ferienunfähig" waren, muss Ihnen der Arbeitgeber "Ersatzferien" gewähren. Mit dem von Ihnen beschrieben Arztzeugnis sollte dies möglich sein. |