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Frühzeitige Pensionierung oder Kündigung |
Frage: Dieses Jahr werde ich 61 Jahre alt. Mein Arbeitgeber will mich nun in die Frühpensionierung schicken. Die Leistungen der Pensionskasse sind aber nicht genügend, um meinen Lebensstandard zu decken. Kann ich mich bei der Arbeitslosenkasse melden und werde ich von ihr Geld bekommen?
Martin L., Basel
Antwort: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht nur dann, wenn eine echte zwangsweise vorzeitige Pensionierung gegeben ist. Und eine solche liegt nur dann vor, wenn der betroffene Mitarbeiter überhaupt keine Wahlmöglichkeit hatte. Stellt ihn der Arbeitgeber aber vor die Wahl „vorzeitige Pensionierung oder Kündigung“ und entscheidet sich der Angestellte für die Pensionierung, liegt eine freiwillige vorzeitige Pensionierung vor. Dann muss erst wieder zwölf Monate lang eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt werden, bevor Arbeitslosenentschädigung beansprucht werden kann. |