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Arbeitsweg als Arbeitszeit |
Frage: Gilt der Arbeitsweg als Arbeitszeit, wenn ich ausserhalb des Arbeitsortes arbeiten muss? Mein Arbeitsort liegt in Bern und mein Wohnort
in Zürich. Nun habe ich nächste Woche
am Morgen zu erster Stunde einen Arbeitsauftrag
in Basel. Für mich stellt sich nun die
Frage, ob die Reise nach Basel Arbeitszeit
darstellt. Wie sieht das aus rechtlicher Sicht
aus?
Ist die Arbeit ausserhalb des Arbeitsortes
zu leisten, an dem der Arbeitnehmer normalerweise
seine Arbeit verrichtet und
fällt dadurch die Wegzeit länger als üblich
aus, so stellt die zeitliche Differenz zur normalen
Wegzeit Arbeitszeit dar. Dies ist
dadurch begründet, dass sich der Arbeitnehmer
oder die Arbeitnehmerin im Auftrag
des Arbeitgebers zu einem anderen
Arbeitsort begibt, weshalb der zusätzliche
Zeitaufwand zu Lasten des Arbeitgebers
geht. In Ihrem konkreten Beispiel haben
Sie in etwa denselben Zeitaufwand, ob Sie
von Zürich nach Bern oder von Zürich nach
Basel fahren. Der Weg nach Basel hat somit
keinen zusätzlichen Zeitaufwand zur Folge
und stellt deshalb auch keine Arbeitszeit
dar, die vom Arbeitgeber vergütet werden
muss. Gila Fröhlich,
Rechtskonsulentin Angestellte Schweiz
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