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Arbeitsweg als Arbeitszeit
Frage: Gilt der Arbeitsweg als Arbeitszeit, wenn ich ausserhalb des Arbeitsortes arbeiten muss?
Mein Arbeitsort liegt in Bern und mein Wohnort in Zürich. Nun habe ich nächste Woche am Morgen zu erster Stunde einen Arbeitsauftrag in Basel. Für mich stellt sich nun die Frage, ob die Reise nach Basel Arbeitszeit darstellt. Wie sieht das aus rechtlicher Sicht aus?

Ist die Arbeit ausserhalb des Arbeitsortes zu leisten, an dem der Arbeitnehmer normalerweise seine Arbeit verrichtet und fällt dadurch die Wegzeit länger als üblich aus, so stellt die zeitliche Differenz zur normalen Wegzeit Arbeitszeit dar. Dies ist dadurch begründet, dass sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Auftrag des Arbeitgebers zu einem anderen Arbeitsort begibt, weshalb der zusätzliche Zeitaufwand zu Lasten des Arbeitgebers geht. In Ihrem konkreten Beispiel haben Sie in etwa denselben Zeitaufwand, ob Sie von Zürich nach Bern oder von Zürich nach Basel fahren. Der Weg nach Basel hat somit keinen zusätzlichen Zeitaufwand zur Folge und stellt deshalb auch keine Arbeitszeit dar, die vom Arbeitgeber vergütet werden muss.

Gila Fröhlich, Rechtskonsulentin Angestellte Schweiz

 
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