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Kontrollfrei Tage vorziehen
Frage: Ich bin seit einem Monat arbeitslos und bei der Arbeitslosenkasse angemeldet. Da mein Partner in zwei Wochen eine Woche Urlaub hat, würde ich gerne ein paar Tage wegfahren mit ihm. Auf dem RAV (regionalen Arbeitsvermittlungs-Büro) hat man mir allerdings gesagt, ich hätte erst nach 60 Stempeltagen fünf Tage Ferien zugute. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich diese Ferien vorbeziehen könnte?

Bea S., Solothurn

Antwort: Leider können Sie die fünf Tage Ferien nicht vorbeziehen, da es eine feste Regel ist, dass Sie zuvor während mindestens 60 Tagen „gestempelt“ haben müssen. Genau genommen handelt es sich bei diesen fünf Tagen auch nicht um Ferien im herkömmlichen Sinne, sondern um so genannte „kontrollfreie Tage“. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit von der Erfüllung der Kontrollvorschriften befreit sind, keine Arbeitsbemühungen unternehmen und auch nicht vermittlungsfähig sein müssen.
In der Regel können die kontrollfreien Tage nur wochenweise bezogen werden.

Möchten Sie etwas länger am Stück Ferien machen, empfiehlt es sich aus diesen Gründen, die ersten 120 Stempeltage abzuwarten, um danach während zwei Wochen am Stück verreisen zu können. Ihrem RAV-Berater sollten Sie Ihre Ferien-Pläne dann allerdings mindestens 14 Tage im Voraus melden.

 
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