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Krankentaggeld bei Auslandaufenthalte
Frage: Seit einiger Zeit bin ich krank geschrieben und ich bekomme von der Krankentaggeldversicherung meinen Lohn bezahlt. Im Dezember musste ich notfallmässig nach Paris, denn meine alleinlebende Mutter musste in das Spital. Nun will die Krankentaggeldversicherung für die Zeit, die ich in Paris verbracht habe, keine Leistungen bezahlen. Das geht doch nicht?


Pierre C, Lausanne

Antwort: Es gibt Krankentaggeldversicherungen, die ihre Leistungen nur dann bezahlen, wenn sich die versicherte Person in der Schweiz aufhält. Lesen Sie also genau die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Allenfalls kann man die Versicherung überzeugen, dass es sich um einen Notfall und nicht um Ferien gehandelt hat. Am besten ist aber, wenn man die Versicherung vor der Abreise informiert und nachfragt, ob der Auslandaufenthalt Konsequenzen hätte. Gleiches gilt, wenn man nicht krank ist. Auch dann muss man den Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, wenn man für ein paar Tage ins Ausland fahren will. Normalerweise ist dann der Arbeitgeber von der Lohnzahlungspflicht befreit oder man muss Ferien beziehen.
 
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