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Kündigungsfrist in der Probezeit
Frage: Ich werde bald eine neue Arbeitsstelle beginnen und der Arbeitgeber hat mir einen Arbeitsvertrag zukommen lassen. Darin ist eine Probezeit von 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat vorgesehen. Ist dies rechtens? Ist in der Probezeit die Kündigungsfrist nicht nur eine Woche?

Maria B., Liestal


Antwort: Das Gesetz lässt den Vertragsparteien in diesem Bereich einen grossen Gestaltungsfreiraum. Einzig beachtet werden muss zwingend, dass die Probezeit 3 Monate nicht überschreiten darf. Wie lange die Kündigungsfrist während der Probezeit sein soll, ist den Vertragspartnern überlassen. Wenn nichts Schriftliches vereinbart worden ist, gilt nach Gesetz eine Probezeit von einem Monat mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen.
 
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