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Kürzung von Lohn oder Ferien

Frage: Henry Lloyd ist ein fleissiger, speditiver Angestellter. Er ist sogar so schnell, dass er sein tägliches Arbeitspensum jeweils bereits um 15 Uhr erledigt hat. Da es ab dann nichts mehr zu arbeiten gibt und der Chef ihm auch auf Nachfrage hin nie mehr Arbeit zuteilen kann, schickt ihn dieser immer nach Hause. Über die Monate haben sich auf diese Weise jedoch etliche Minusstunden angehäuft. Da diese Situation für Henry Lloyd frustrierend ist, möchte er die Stelle wechseln. Er fragt sich, ob sein Chef ihm für die Minusstunden den Lohn oder die Ferien kürzen kann – schliesslich hat er ihm das schon angedroht.

Antwort: Henrys Bedenken sind unbegründet. Unter diesen Umständen kann ihm der Chef die Minusstunden nicht belasten. Denn Henry hatte ihm ja jeweils seine Arbeitskraft angeboten. Der Chef konnte ihm jedoch nie mehr Arbeit anbieten. Er befand sich somit, rechtlich gesprochen, in Annahmeverzug der Arbeitskraft von Henry. Es ist das unternehmerische Risiko, die Arbeitnehmer auch bei einer nicht vollen Auslastung voll bezahlen zu müssen. Von Henry Lloyd kann nicht verlangt werden, die noch verbleibende tägliche Arbeitszeit einfach im Betrieb absitzen zu müssen, nur um auf die tägliche Soll- Arbeitszeit zu kommen. Für den Arbeitnehmer wichtig ist in solchen Fällen, stets seine Arbeitskraft anzubieten.
 
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