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Kürzung von Lohn oder Ferien |
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Frage: Henry Lloyd ist ein fleissiger, speditiver
Angestellter. Er ist sogar so schnell, dass er
sein tägliches Arbeitspensum jeweils
bereits um 15 Uhr erledigt hat. Da es ab
dann nichts mehr zu arbeiten gibt und der
Chef ihm auch auf Nachfrage hin nie mehr
Arbeit zuteilen kann, schickt ihn dieser
immer nach Hause.
Über die Monate haben sich auf diese
Weise jedoch etliche Minusstunden angehäuft.
Da diese Situation für Henry Lloyd
frustrierend ist, möchte er die Stelle wechseln.
Er fragt sich, ob sein Chef ihm für die
Minusstunden den Lohn oder die Ferien
kürzen kann – schliesslich hat er ihm das
schon angedroht.
Antwort: Henrys Bedenken sind unbegründet. Unter
diesen Umständen kann ihm der Chef die
Minusstunden nicht belasten. Denn Henry
hatte ihm ja jeweils seine Arbeitskraft
angeboten. Der Chef konnte ihm jedoch nie
mehr Arbeit anbieten. Er befand sich somit,
rechtlich gesprochen, in Annahmeverzug
der Arbeitskraft von Henry.
Es ist das unternehmerische Risiko,
die Arbeitnehmer auch bei einer nicht vollen
Auslastung voll bezahlen zu müssen.
Von Henry Lloyd kann nicht verlangt werden,
die noch verbleibende tägliche
Arbeitszeit einfach im Betrieb absitzen zu
müssen, nur um auf die tägliche Soll-
Arbeitszeit zu kommen.
Für den Arbeitnehmer wichtig ist in
solchen Fällen, stets seine Arbeitskraft
anzubieten.
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