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Lohnfortzahlung
Frage: Vor drei Jahren, als ich Studentin war, hatte ich einen Sportunfall. Heute arbeite ich Vollzeit in der Pharmaindustrie. In zwei Wochen muss ich operiert werden, wobei die Operation in einem klaren Zusammenhang mit meinem damaligen Unfall steht. Nach der Operation werde ich für mindestens zwei Monate 100% arbeitsunfähig sein. Mein Arbeitgeber weigert sich, mir während meiner Arbeitsunfähigkeit den Lohn zu bezahlen. Wie sieht die Situation rechtlich aus?

Laura F., Basel

Antwort: Als Vollzeitangestellte sind Sie über Ihren Arbeitgeber sowohl gegen Berufs- als auch gegen Freizeitunfälle versichert. Die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers wird jedoch Ihren Lohnausfall im Zusammenhang mit der anstehenden Operation nicht übernehmen. Denn Sie waren im Zeitpunkt des Unfallereignisses als Studentin nicht bei dieser Versicherung versichert. Sie gehen jedoch nicht leer aus. Ihr Arbeitgeber muss Ihren Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen, und zwar zu 100 Prozent. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht, deren Dauer einerseits vom Dienstjahr und andererseits vom Arbeitsort abhängt. Im ersten Dienstjahr beträgt die Lohnfortzahlungspflicht mindestens 3 Wochen. Für die weiteren Dienstjahre hat die Gerichtspraxis für die Lohnfortzahlungspflicht sogenannte Skalen entwickelt (Berner, Basler und Zürcher Skala), aus denen die geschuldete Dauer ersichtlich ist.

 
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