Startseite Startseite
 Mitglieder-Login | Links | Sitemap | Suchen | Medien | Facebook
 deutsch | français | english

Startseite
 
Pensionskasse
Frage: Ich arbeite vier Monate bei der X-AG und ich frage mich, ob ich während dieser Zeit obligatorisch bei der Pensionskasse meines Arbeitgebers versichert bin.

Maria B., Liestal

Antwort: Sie sind versichert, wenn ihr Einkommen auf ein Jahr hochgerechnet Fr. 19' 890.- übersteigt. Nur, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis von drei oder weniger Monaten vereinbart ist, untersteht die oder der Arbeitnehmende nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Übrigens können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Pensionskasse freiwillig versichern lassen, wenn sie mehrere Arbeitgeber haben und bei jedem dieser Arbeitgeber separat ein Jahreseinkommen von unter Fr. 19'890.- erzielen, bei allen Arbeitgebern zusammen aber über dieses Limit kommen.

 
< zurück   weiter >



   
 
     Angestellte Schweiz | Rigiplatz 1 | Postfach | 8033 Zürich | Tel 044 360 11 11 | Fax 044 360 11 12 internetagentur | JANIS