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Schichtzulagen bei Kurzarbeit
Frage: In unserem Betrieb wurde Anfang April Kurzarbeit eingeführt. Ich arbeitete normalerweise Schicht und bekam monatliche Schichtzulagen. Wegen der Kurzarbeit gibt es nun keine Schichtarbeit mehr und auch keine Schichtzulagen. Bekomme ich einen Teil der verlorenen Schichtzulagen durch die Arbeitslosenkasse ersetzt?

Werner P., Winterthur

Antwort: Die Schichtzulage ist eine so genannte Inkonvenienzentschädigung (Entschädigung für Unannehmlichkeiten), die nur geschuldet ist, wenn auch tatsächlich Schichtarbeit geleistet wird. Die Arbeitslosenkasse zahlt ihre Entschädigung nur auf Grund dessen, was der Arbeitgeber tatsächlich bezahlen muss. Muss er also keine Schichtzulage bezahlen, weil keine Schichtarbeit geleistet wird, wird dieser Verlust auch nicht durch die Arbeitslosenkasse vergütet. Die Kurzarbeitsentschädigung wird daher auf dem Grundlohn berechnet. Das trifft die Schichtarbeiter hart, aber das Gesetz sieht es leider so vor.

 
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