Frage: Ich arbeitete 10 Jahre beim gleichen Arbeitgeber im Schichtbetrieb. Seit ich arbeitslos geworden bin, bezahlt mir die Arbeitslosenversicherung 80% des versicherten Verdienstes als Taggeld aus. Leider stellt sich die Arbeitslosenkasse auf den Standpunkt, dass die Schichtzulagen nicht zum versicherten Verdienst gehören, da diese vom Arbeitgerber nicht während den Ferien und während eines krankheits- oder unfallbedingten Ausfalles an mich ausbezahlt wurden. Die Schichtzulagen machten rund einen Fünftel meines Verdienstes aus. Könnten die Angestellten Schweiz mir helfen?
Christoph Züger, Brittnau Antwort: Das Bundesgericht hat im Dezember 2005 entschieden, dass Schichtzulagen auch während den Ferien und sonstigen Absenzen ausbezahlt werden müssen, wenn die Schichtarbeit regelmässig war und lange Zeit gedauert hat. Nachdem der ehemalige Arbeitgeber von Herrn Züger auf dieses Urteil durch die Angestellten Schweiz aufmerksam gemacht wurde, bezahlte er ohne Umschweife die Schichtzulagen, die Herrn Züger während der letzten 5 Jahre zustanden. Dies führte auch dazu, dass die gesamten Schichtzulagen von der Arbeitslosenkasse als versicherter Lohn anerkannt wurden. |