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Witwenrente
Frage: Ich bin seit kurzem Witwer und habe eine Tochter, die zwar über 18 Jahre alt, aber noch in Ausbildung ist. Eine Arbeitskollegin von mir befindet sich in einer ganz ähnlichen Situation, allerdings bekomme ich, im Gegensatz zu ihr, keine Witwerrente ausbezahlt. Der Grund dafür ist angeblich, dass meine Tochter bereits über 18 Jahre alt und damit mündig ist. Die Kinder meiner Arbeitskollegin sind allerdings beide auch über 18 Jahre alt. Ist es richtig, dass Frauen und Männer in punkto Witwer-, bzw. Witwenrente unterschiedlich behandelt werden? Und wie wäre die Situation, wenn meine Arbeitskollegin gar keine, oder zum Beispiel ein Pflegekind hätte? 

Sebastian D., Jona


Antwort: Leider ist es tatsächlich so, dass Männer und Frauen bezüglich Witwer-, bzw., Witwenrente in der Schweiz nach wie vor unterschiedlich behandelt werden. Männer ohne Kinder erhalten beim Tod der Ehefrau keine Witwerrente der AHV. Eine solche Rente wird lediglich an Männer ausbezahlt, die minderjährige Kinder haben, das heisst, die das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben. Es entspricht also der gängigen Praxis, dass Sie keine Witwerrente erhalten, da Ihre Tochter bereits mündig ist. Dass sie noch in Ausbildung ist, spielt dabei keine Rolle. Anders ist es bei Frauen: diese erhalten beim Tod des Ehegatten und falls sie Kinder haben immer eine Witwenrente, unabhängig vom Alter derselben. Hat eine Frau das 45. Altersjahr zurückgelegt und war sie während mindestens fünf Jahren verheiratet, erhält sie sogar auch dann eine Witwenrente, wenn sie keine Kinder oder auch nur ein Kind in Pflege hat.
 
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