Was ist eine Arbeitnehmervertretung?

Die Arbeitnehmervertretung vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber der Geschäftsleitung eines Betriebs.

Die Arbeitnehmervertretung ist ein Organ der betrieblichen Mitbestimmung. Sie wird auch Betriebskommission oder Mitarbeitervertretung genannt.

Arbeitnehmervertretungen kommen typischerweise zum Einsatz bei:

  • Innerbetrieblichen Lohnverhandlungen
  • Massenentlassungen und Konsultationsverfahren
  • Der Ausarbeitung von innerbetrieblichen Reglementen
  • Konflikten am Arbeitsplatz

Voraussetzungen für die Existenz einer Arbeitnehmervertretung

Arbeitnehmervertretungen werden auf den Grundlagen des Mitwirkungsgesetzes gewählt. Für die Existenz einer Arbeitnehmervertretung gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Eine Arbeitnehmervertretung kann eingesetzt werden in Betrieben von mindestens 50 Arbeitnehmenden.
  • Sie ist erstmals in Betrieben einzusetzen, wenn mindestens ein Fünftel der Mitarbeitenden dies verlangt. In Betrieben von mehr als 500 Arbeitnehmenden, wenn dies mindestens 100 Arbeitnehmende verlangen.

Verfahren zur Wahl einer Arbeitnehmervertretung

  • Die Arbeitnehmenden wählen ihre Vertretung in allgemeiner freier Wahl, ausser ein Fünftel von ihnen spricht sich für eine geheime Wahl aus.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmende legen die Vertretung nach Grösse und Struktur des Betriebes fest, sie muss jedoch aus mindestens aus 3 Personen bestehen.

Pflichten

  • Die Arbeitnehmervertretung nimmt alle gemeinsamen Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber wahr und informiert die Arbeitnehmenden regelmässig.

Rechte

  • Die Arbeitnehmervertretung hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information.
  • Sie hat Anhörungs-, Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte.
  • Je nach Gesamtarbeitsvertrag können die Rechte unterschiedlich ausgeprägt sein. Das Mitwirkungsgesetz regelt die minimalen Rechte.

Bindung an eine Arbeitnehmerorganisation

Arbeitnehmervertreter*innen können Mitglied einer Arbeitnehmerorganisation wie Angestellte Schweiz sein und in deren Namen für das Amt kandidieren. Sie können aber auch völlig unabhängig sein.

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Autor*in

Hansjörg Schmid

Hansjörg Schmid

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