Unfall – das musst du wissen

Wir sagen dir, was du bei einem Arbeitsunfall beachten musst – damit du deine Zeit und Energie in deine Erholung stecken kannst.

Ich arbeite in einem 80%-Pensum in der Administration eines pharmazeutischen Unternehmens. An zwei Tagen die Woche mache ich Home-Office.

Hier ist mir ein peinlicher Unfall passiert: Ich wollte vom ersten Stock runter in die Küche, um einen Tee zu machen. Ich bin auf der Treppe dermassen blöd gestolpert, dass ich mir eine Hirnerschütterung und einen komplizierten Fussbruch geholt habe.

Den Unfall habe ich sofort dem Arbeitgeber gemeldet. Nun bin ich mir aber gar nicht sicher, ob ein Unfall im Home-Office überhaupt ein Berufsunfall ist. Könnt ihr mich aufklären?

Ich bin mindestens vier Wochen 100% krankgeschrieben und danach wohl weitere Wochen teilweise. Welche Leistungen erhalte ich? Darf mir der Arbeitgeber in dieser Zeit kündigen?

Riku A.

 

Riku hat absolut richtig gehandelt, dass er seinen Unfall sofort dem Arbeitgeber gemeldet hat. Dessen Unfallversicherung ist so oder so für Rikus Fall zuständig. Da er nämlich mehr als 8 Stunden für das Unternehmen arbeitet, kommt dessen Unfallversicherung sowohl für Berufsunfälle als auch für Nichtberufsunfälle auf. Wären es weniger als 8 Wochenstunden, wären nur die Berufsunfälle gedeckt.

Das deckt die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt:

  • Berufsunfälle: Unfälle, die sich bei der Ausübung eines Berufs ereignen.
  • Nichtberufsunfälle: Alle anderen Unfälle, die sich auf dem Arbeitsweg, in der Freizeit, beim Sport, Verkehrsunfälle, im Haushalt etc. ereignen. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers deckt diese Unfälle ab einer Beschäftigung von 8 Stunden pro Woche.
  • Berufskrankheiten: Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten gemäss einer Liste des Bundesrates verursacht worden sind. Siehe dazu den Artikel «Berufskrankheit – das sind deine Rechte».

Ein Unfall im Home-Office ist ein Arbeitsunfall

Die Arbeitstätigkeit im Home-Office ist rechtlich der Arbeitstätigkeit im Büro oder an einem anderen Arbeitsort gleichgestellt. Da Riku während der Arbeitszeit auf dem Gang in die Küche verunglückt ist, gilt sein Unfall als Berufsunfall. Dies wäre sogar der Fall, wenn er auf dem Weg zum Mittagessen im Restaurant um die Ecke verunfallt wäre.

Unfall oder Krankheit?

In Rikus Fall ist die Sachlage klar, aber manchmal sind Unfälle von Krankheiten schwer zu unterscheiden.

Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper. Den Unfällen gleichgestellt sind bestimmte Körperschädigungen, die den Folgen eines Unfalls ähnlich sind.

Bei allen anderen die Gesundheit beeinträchtigenden Vorkommnissen handelt es sich um Krankheiten. Dafür zuständig ist die Krankenversicherung.

Bei Unfällen im Home-Office gibt es im Gegensatz zum Labor oder Büro oft keine Zeugen für den Unfall. Darum ist es ratsam, den Hergang zu dokumentieren. Zum Beispiel mit Handyfotos und Notizen.

Unfallversicherung richtet Taggelder, Renten und Hilflosenentschädigung aus

Riku hat gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ab dem dritten Tag Unfall Anspruch auf 80% seines Lohns. Untersteht er einem Gesamtarbeitsvertrag oder ist in seinem Unternehmen eine bessere Regelung in einem Personalreglement vorgesehen, kann er für eine bestimmte Zeit, abhängig von seiner Beschäftigungsdauer, sogar Anspruch auf 100% seines Lohns haben.

In der Zeit, in der er krankgeschrieben ist, soll er sich erholen und nicht arbeiten. Die Unfallversicherung kann sogar Taggelder zurückfordern, wenn jemand trotz Arbeitsunfähigkeit arbeitet.

In medizinisch schwereren Fällen kann die Unfallversicherung auch Invalidenrenten sowie eine Hilflosenentschädigung ausrichten.

Kündigungsschutz wie bei Krankheit

Arbeitnehmende, die infolge eines Unfalls arbeitsunfähig sind, geniessen denselben Kündigungsschutz wie bei Krankheit: Im ersten Arbeitsjahr nach Ablauf der Probezeit 30 Tage, vom 2. bis 5. Arbeitsjahr 90 Tage und ab dem 6. Arbeitsjahr 180 Tage.

Vorsorgen ist besser als Heilen

Die einzig guten Unfälle sind die, die nie passieren. Sei darum immer vorsichtig! Hilfreiche Tipps zur Verhütung von Unfällen findest du auf den Webseiten der Suva und der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU (Links unten).

Bleib gesund!

Autor*in

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