Berufskrankheiten – das sind deine Rechte

Für Angestellte lohnt es sich abzuklären, ob eine Krankheit eine Berufskrankheit ist.

Ich arbeite in der Produktion eines metallverarbeitenden Betriebs. An meinem Arbeitsplatz ist es sehr lärmig und staubig und ich trage einen Gehörschutz.

In den letzten Monaten schmerzen immer wieder meine Hände und Arme, weil ich dauernd schwere Werkstücke heben muss. Seit einigen Wochen ist es schier unerträglich geworden.

Zu den Schmerzen ist auch ein hartnäckiger Husten gekommen, obwohl ich das Rauchen vor sechs Jahren aufgegeben habe.

Was raten Sie mir? Soll ich mich wegen der Beschwerden krankschreiben lassen?

Ali L.

 

Der Rechtsdienst von Angestellte Schweiz rät Ali, sofort die Hausärztin oder den Hausarzt aufzusuchen. Aus zwei Gründen: Einerseits braucht er ein Arztzeugnis, damit er mit seinen Schmerzen nicht weiterarbeiten muss. Andererseits ist abzuklären, ob bei Ali eine Berufskrankheit vorliegt.

Die zunehmenden Schmerzen in den Händen und Armen führt Ali auf die Arbeit zurück. Auch der Husten könnte aufgrund des Staubs, dem er ausgesetzt ist, eine Berufskrankheit sein.

Berufskrankheiten werden (vorwiegend) durch die Arbeit ausgelöst

Als Berufskrankheit gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. In Alis Fall muss abgeklärt werden, ob das Heben schwerer Werkstücke effektiv der Auslöser für seine Schmerzen ist. Der Staub könnte die Ursache für seinen Husten sein.

Auch grosser Lärm kann Krankheiten verursachen – mit 44% betreffen die meisten Berufskrankheiten das Ohr und Gehör. Aber gegen den Lärm ist Ali dank eines Gehörschutzes zum Glück geschützt.

Betroffene profitieren von besseren Leistungen

Die Abklärung einer Berufskrankheit ist für Ali darum wichtig, weil er in diesem Fall besondere Rechte geniesst. In Bezug auf die Sozialversicherungen sind Berufskrankheiten den Unfällen gleichgestellt und die Leistungen werden von den Unfallversicherern erbracht. Betroffene profitieren von besseren Leistungen als in der Krankenversicherung.

So werden medizinische Kosten ohne Franchise und Selbstbehalt übernommen.

Ergibt die Abklärung, dass die Arbeit die Gesundheit von Ali gefährdet, hat er zudem Zugang zu besonderen Leistungen, die ihn bei einem Berufswechsel unterstützen. Während bis vier Monaten erhält er Übergangstaggelder, die 80% seines versicherten Verdiensts decken. Damit er genügend Zeit hat, sich umzuschulen, kann er sodann während bis 4 Jahren Übergangsentschädigungen beziehen.

Verursachung durch die Arbeit entscheidet über Anerkennung als Berufskrankheit

Ob eine Berufskrankheit vorliegt, entscheiden die prüfenden Organe primär aufgrund einer Liste von schädigenden Stoffen und Erkrankungen. In Alis Fall könnten dies Sehnenscheidenentzündungen durch das Heben und eine Staublunge durch Metallstaub sein.

Das Bundesgericht hat festgelegt, dass eine Erkrankung gemäss dieser Liste als Berufskrankheit gilt, wenn sie zu mehr als 50% durch die Arbeit verursacht wird. Bei nicht gelisteten anderen Berufskrankheiten werden 75% verlangt.

Angesichts der Perspektive, wieder schmerzfrei arbeiten zu können, lohnt sich die Abklärung einer Berufskrankheit für Ali auf alle Fälle!

Autor*in

Legal Counseling

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