Reisen ohne böse Überraschungen

Mit unseren Tipps vermeidest du Enttäuschungen oder schmerzliche Kostenfolgen beim Reisen und kannst deine Ferien geniessen.

Rückzahlung annullierter Reisen – informiere dich über die Bedingungen

Nach der Coronapandemie kannst du wieder überallhin reisen. Trotzdem kann es sein, dass du deine Reise nicht antreten kannst. Sei dir darum im Klaren, wo und zu welchen Bedingungen du sie annullieren kannst.

Wenn du zum Beispiel in einem Reisebüro eine Reise eines anderen Veranstalters gebucht hast, ist das Reisebüro der Vermittler. Die Vertragspartei hingegen ist der Veranstalter. Eine allfällige Rückzahlung muss vom Veranstalter verlangt werden. Mach dich also schlau, was dessen Annullationsbedingungen sind.

Informiere dich auch, ob Rückerstattungen von Veranstaltern, Fluggesellschaften, Hotels etc. in Form von Geld oder von Gutscheinen erfolgen. In letzterem Fall nützt dir die Rückerstattung nur, wenn du wieder dort buchst.

Weitere Infos zur Annulation von Flügen und Formulare, um Rückerstattungen anzufordern, findest du auf der Website von FlugReklamation (siehe Link unten).

Lass dich nicht von Fake-Bewertungen auf Reiseportalen verführen

Top-Lage, Meersicht, gemütliche Zimmer, fünf Restaurants – alle sind begeistert von diesem Hotel und vergeben auf dem Reiseportal vier oder fünf Sterne. Nur die vierspurige Strasse direkt davor, die winzige Zimmergrösse und den lausigen Service hat niemand erwähnt.

Sei skeptisch! Verlass dich nicht nur auf die Bewertungen anderer. Sie könnten Fake sein. Es gibt tatsächlich Anbieter, die gegen Bezahlung Fake-Bewertungen erstellen lassen. Dies ist allerdings rechtswidrig und die Buchungsplattformen gehen dagegen vor.

Möchtest du Enttäuschungen vermeiden, informiere dich am besten über verschiedene Kanäle über ein Hotel oder eine Ferienwohnung, bevor du buchst.

Pass auf mit Schlaumeiereien bei der Buchung von Flügen

Die Preismodelle der Airlines fordern oft geradezu dazu auf, bei der Buchung von Flügen kreativ zu werden. So bieten Fluggesellschaften zum Beispiel Langstreckenflüge im Ausland billiger an als in den Heimmärkten.

Möglicherweise ist es billiger, statt Zürich-Bangkok den Flug Mailand-Zürich-Bangkok zu buchen. Oder statt eines Hin- und Rückflugs am selben Tag zwei Hin- und Retourflüge mit je einigen Tagen Aufenthaltsdauer dazwischen zu buchen. Denn die Flüge werden deutlich billiger, wenn mehrere Tage dazwischen liegen. «Cross Ticketing» heisst dieser Trick. In beiden Fällen werden gewisse Flüge gar nicht angetreten.

Die Airlines gehen gegen solche Spartricks vor. Diverse Fluggesellschaften weisen bei der Buchung explizit darauf hin, dass die Flüge in der gebuchten Reihenfolge in Anspruch genommen werden müssen. Das Flugticket für den zweiten Teilflug wird ungültig, wenn der erste Teilflug nicht wahrgenommen wurde.

Damit du deinen Flug sicher antreten kannst, buche deine Strecken lieber ganz regulär. Um Geld zu sparen kannst du einen preisgünstigeren Flug zu einer etwas ungünstigeren Zeit wählen.

Vorsicht mit Medikamenten auf Auslandreisen

Was als Medikament in der Schweiz zugelassen ist, kann in anderen Ländern verboten sein. Dies gilt zum Beispiel für Schmerzmittel oder Psychopharmaka. Kläre darum ab, ob die Medikamente, die du mitnehmen möchtest, im Zielland (und allenfalls im Transitland) erlaubt sind.

Wenn nicht, könnten sie als Drogen qualifiziert werden. Wirst du damit erwischt, kann es für dich bös enden. Wenn es dumm läuft, landest du sogar im Gefängnis.

Es nützt wenig, die Medikamente gut im Gepäck zu verstecken. Drogenhunde erschnüffeln Sie auch dort.

Sicher ist sicher: Reiseversicherung

Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, schliess eine Reiseversicherung ab. Angestellte Schweiz hat für dich ein attraktives Angebot bei der Europäischen Reiseversicherung ERV, die sehr vieles abdeckt.

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